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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs von Dialog by Alinguas Sprachschule München

Bitte lesen Sie unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) sorgfältig durch.

1. Zahlungsbedingungen

  • Durch die Anmeldung zu einem Kurs und die anschließende Bestätigung der Sprachschule Dialog by Alinguas München erfolgt ein Vertragsschluss zwischen dem Kursteilnehmer und der Sprachschule. Die Anmeldung kann über die Online-Formulare oder über das schriftliche Anmeldeformular gemacht werden.
  • Die Buchung eines Kurses bedarf einer verbindlichen Anmeldung mit Bestätigung seitens Dialog by Alinguas Sprachschule München. Die Anmeldung ist nur verbindlich, wenn die Kursgebühr vollständig eingegangen ist.

1.1 Gruppenkurse

Intensivkurse, Crashkurse, Abendkurse, Prüfungsvorbereitungen, Englisch Konversation und Deutsch für Ärzte & Pflegepersonal

  • Mit der Anmeldung entsteht die Verpflichtung zu einer Anzahlung von 100 Euro in bar oder als Überweisung auf unten genanntes Konto.
  • Der Restbetrag ist unaufgefordert spätestens 14 Tage vor Kursbeginn zu entrichten.
  • Zum Kursantritt sind Sie nur berechtigt, wenn ein Zahlungsnachweis vorliegt. Andernfalls verliert der/die Teilnehmer/in seinen/ihren Anspruch auf Teilnahme am Kurs und die Anzahlung verfällt.
  • Bei späterer Anmeldung sind die Gesamtkosten für alle gebuchten Kurse sofort nach Erhalt der Bestätigung zu bezahlen.

1.2 Privatunterricht

Privatstunden, Business Deutsch, Business Englisch, Deutsch per Skype und Aussprachetraining (Deutsch / Englisch)

  • Mit der Anmeldung entsteht die Verpflichtung zur Bezahlung der ersten Doppelstunde (Anzahlung) in bar oder als Überweisung auf unten genanntes Konto.
  • Zum Kursantritt sind Sie nur berechtigt, wenn uns ein Zahlungsnachweis vorliegt.
  • Nicht in Anspruch genommene Privatstunden verfallen nach Ablauf eines Jahres ab Kursbeginn ersatzlos.

1.3 Buchungsbescheinigung für ein Sprachstudentenvisum

  • Sprachschule Dialog by Alinguas München kann eine Buchungsbescheinigung für ein Sprachstudentenvisum ausstellen. Dafür müssen als Anzahlung 200 Euro überwiesen oder in bar gezahlt werden (100 Euro für den Kurs + 100 Euro für die Bescheinigung).
  • Hinweis: Manche Länder verlangen für die Erteilung eines Visums, dass die komplette Kursgebühr bezahlt ist. Bitte informieren Sie sich darüber, die Visumsbestimmungen sind von Land zu Land unterschiedlich.

1.4 Kontoverbindung

Kontoinhaber: Alinguas GbR, Beatrice von Schlieben-Tschira, Anna Schuhmacher
IBAN: DE29700400410474959400
BIC / SWIFT: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: Namen des Kursteilnehmers und das Kursdatum

 

2. Rücktritt, Verschiebung, Kündigung und Verlängerung

  • Der Rücktritt von einem bereits gebuchten Sprachkurs ist schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Für die Höhe der Rücktrittsgebühr ist das Eingangsdatum des Rücktrittsschreibens maßgebend, diese Regelungen gelten unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung:
    Rücktritt bis 14 Tage vor Kursbeginn: 100 Euro für den Kurs
    Rücktritt ab dem 14. Tag vor Kursbeginn: 50% des Rechnungsbetrages, maximal 500 Euro.
  • Bei Verschiebung des Kursbeginns auf einen späteren Zeitpunkt (Mitteilung spätestens zwei Wochen vor ursprünglichem Kursbeginn) berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 60 Euro.
  • Bei nicht wahrgenommenen Terminen und / oder einer Unterbrechung des Kurses besteht kein Anspruch auf Ersatzunterricht oder Rückerstattung eines Teilbetrags.
  • Ist ein Einzeltraining gebucht und gezahlt, so sind die Unterrichtsstunden innerhalb eines Jahres zu nehmen. Ansonsten verfallen sie ersatzlos.
  • Unsere Lehrer sind nicht befugt, Stornierungen, Anmeldungen oder andere Anträge anzunehmen.
  • Wird für einen Gruppenkurs die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich Dialog by Alinguas Sprachschule München in Ausnahmefällen das Recht vor, den Kurs zu verkürzen, zu verschieben oder zu annullieren. Im Falle einer Verkürzung bleiben die Zahlungsbedingungen unverändert.
  • Die Verlängerung eines Kurses bedarf einer erneuten Anmeldung. Ansonsten hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf eine Reservierung des Kursplatzes.

 

3. Vorbereitung auf Anreise und Aufenthalt (Visum)

  • Der Kursteilnehmer muss vor der Anmeldung zum Sprachkurs sicherstellen, dass seiner Teilnahme keine Hindernisse (insbesondere Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen) entgegenstehen.
    Der Kursteilnehmer ist für den Abschluss einer Kranken-, Unfall- bzw. Haftpflichtversicherung selbst verantwortlich.
  • Bei der Ablehnung des Visums erhält der Teilnehmer nach Vorlage des Ablehnungsbescheides des deutschen Konsulats die gesamte Kursgebühr zurück, abzüglich 100,00 Euro Bearbeitungsgebühr. Dieses Dokument muss bis mindestens 14 Tage vor Kursbeginn eingereicht sein (per E-Mail oder Brief).

 

4. Unterrichtszeiten / Feiertage

4.1 Gruppenunterricht

  • Der Gruppenunterricht findet in der Regel jeweils von Montag bis Freitag von 9.30 bis 13.00 Uhr oder von 18.30 bis 21.00 Uhr statt.
  • Die Starttermine aller Gruppenkurse sind von der Sprachschule festgelegt. In Ausnahmefällen behalten wir es uns vor, Termine zu ändern oder zu verschieben bzw. den Unterricht in unserer Partnerschule anzubieten. In diesen Fällen werden die Teilnehmer des Kurses rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt.
  • Eine Unterrichtseinheit (UE) bzw. Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.
  • An offiziellen Feiertagen entfällt der Deutschunterricht in den Deutsch-Intensivkursen ersatzlos.
    Kann ein Teilnehmer an einem Sprachkurs ganz oder teilweise nicht teilnehmen (wegen persönlichen oder dienstlichen Verpflichtungen, Krankheit etc.), so hat er keinen Anspruch auf eine Erstattung der Kursgebühr oder die Teilnahme an einem Sprachkurs zu einem späteren Zeitpunkt.
  • Wird bei den Deutschkursen die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen unterschritten, kann die Unterrichtszeit um eine Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) pro Unterrichtstag gekürzt werden.

4.2 Privatunterricht

  • Bei Privat- und Firmenkurse können die Kursteilnehmer Termine nach Belieben mit der Sprachschule vereinbaren. Minimum sind 2 Unterrichtseinheiten pro Woche.
  • Unterrichtsstunden können nach Verfügbarkeit unserer Dozenten von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 21.00 Uhr stattfinden.
  • An offiziellen Feiertagen entfällt der Unterricht und wird an einem anderen Tag nachgeholt.
  • Bei Privatunterricht müssen vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden bzw. bis spätestens Freitag 15:00 Uhr für Termine an Montagen

 

5. Spezielle Bestimmungen für Privat- und Firmenkurse

  • Die Buchung einer bestimmten Anzahl der Stunden ist verbindlich. Teilnehmer haben keinen Anspruch auf eine Erstattung eines Teilbetrages, falls sie die vorab gebuchten Einheiten nicht mehr wahrnehmen möchten.
  • Der Kursort ist nach Absprache mit der Schulleitung und den Lehrern frei zu wählen. Wenn der Kurs außerhalb der Sprachschule stattfindet, können unter Umständen Fahrtkosten in Rechnung gestellt werden.
  • Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, muss dieser mindestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden, bei Absage für Montag bis Freitag 13.00. In diesem Fall werden die Stunden an einem neuen Termin abgehalten. Wird ein Termin zu spät oder nicht storniert, besteht kein Anspruch darauf ihn nachzuholen.
  • Gebuchte Unterrichtseinheiten müssen innerhalb von 12 Monaten ab Rechnungsdatum wahrgenommen werden. Danach verfallen die Stunden und es besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung.
  • Bereits bezahlte Unterrichtseinheiten können nach Rücksprache mit der Schulleitung und nach einer schriftlichen Erklärung des ursprünglichen Teilnehmers auf geeignete Ersatzteilnehmer übertragen werden.

 

6. Leistungen

  • Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unseren Publikationen, der Preisliste sowie aus den darauf bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung.
  • Die Schule behält sich das Recht vor, die Kursprogramme sowie die Preise für ihre Leistungen zu ändern.

 

7. Räumlichkeiten, Lehrer und Lehrstoff

  • Dialog by Alinguas Sprachschule München behält es sich vor, die Kursräume je nach Verfügbarkeit und Gruppenstärke zu buchen. Bei keinem Kurs besteht ein Anspruch auf eine bestimmte Schule, es sei denn er wurde explizit mit der Schulleitung ausgemacht.
  • Dialog by Alinguas Sprachschule München verpflichtet hauptsächlich muttersprachliche oder bilinguale Lehrkräfte. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass Kurse von einer bestimmten Lehrkraft durchgeführt werden.
    Dialog by Alinguas Sprachschule München behält es sich vor, Lehrkräfte in Ausnahmefällen zu wechseln. Dies ist keim Stornierungs- oder Kündigungsgrund.
  • Dialog by Alinguas Sprachschule München ist immer bemüht, die Kursinhalte so zu gestalten, dass die Anforderungen und Lernziele der Teilnehmer / Kunden erfüllt werden. Die Sprachschule übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass ein bestimmtes Sprachniveau erreicht oder eine Prüfung bestanden wird.

 

8. Anerkennung

  • Mit der Einschreibung erkennt der Teilnehmer die “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” an.

 

9. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

  • Auf den Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gerichtsstand ist München.
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