Wenn Sie einen Deutschkurs in München besuchen möchten und nicht aus der EU, den USA, Australien, Neuseeland oder Japan kommen, benötigen Sie ein Sprachvisum. Bewerber aus Vietnam, China und der Mongolei brauchen dafür unter Umständen außerdem die APS (Akademische Prüfstelle). Auf der Website des Auswärtigen Amts finden Sie alle nötigen Informationen und auch die Auslandsvertretungen Ihres Heimatlandes. Dieser Seite können Sie entnehmen, ob für Sie eine Visumspflicht besteht.
Bitte bewerben Sie sich möglichst frühzeitig um ein Sprachvisum für Deutschland. Die Bearbeitung und Erteilung können 3 Monate und länger dauern. Wenn Sie mit einem ›Touristenvisum‹ einreisen, dürfen Sie höchstens 90 Tage in Deutschland bleiben. Wichtiger Hinweis: Ein normales ›Touristenvisum‹ kann nachträglich unter keinen Umständen in ein ›Sprachvisum‹ umgewandelt werden. Weitere Informationen über Visa für Sprachkurse können Sie auch bei der Ausländerbehörde der Stadt München erhalten.
Ihr Team von Dialog by Alinguas Sprachschule München
Sprachvisum für Deutschland – Sie benötigen folgende Unterlagen (Stand März 2019):
- die ausgefüllten Antragsformulare für das Visum
- Ihren Personalausweis oder Reisepass, die noch mindestens 6 Monate gültig sind
- zwei aktuelle Passbilder
- Ihr Abiturzeugnis, wenn Sie angeben, dass Sie nach dem Sprachkurs in Deutschland studieren werden
- eine gültige Krankenversicherung (auf dieser Seite finden Sie darüber weitere Informationen)
- eine ›Verpflichtungserklärung‹ oder ein Sperrkonto auf den Namen des Kursteilnehmers. Die Verpflichtung umfasst die Übernahme aller Kosten für den Lebensunterhalt während Ihrer Zeit in Deutschland, z.B. Lebensmittel, Unterkunft und für die Ausreise.
- eine Bestätigung eines Deutschkurses mit mindestens 20 Unterrichtsstunden in der Woche (dafür kommen bei Dialog der Intensivkurs, Crashkurs und intensive Einzeltrainings in Frage).
Den Nachweis darüber erhalten Sie von uns nach der Buchung des Kurses und einer Anzahlung, die sich nach der Dauer des Kurses richtet. Einige Länder verlangen jedoch, dass die Kursgebühr bereits in voller Höhe gezahlt wurde. Sollten Sie das Sprachvisum wider Erwarten nicht erhalten, dann schicken Sie uns bitte das Absageschreiben und wir erstatten Ihnen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr die Anzahlung zurück.